Fotos werden verkleinert angezeigt. Originalgröße durch Berühren mit der Maus oder Rechtsklick und "Speichern unter" bzw. "in neuem Tab/Fenster öffnen".

Beispiele für Beschilderung von Baustellen bezüglich Fahrradverkehr

Zurück zur Übersicht


Das passiert, wenn man nicht mitdenkt: Der Radweg ist hier eigentlich nicht benutzungspflichtig, wird an der Baustelle aber dazu gemacht. Da man aber von der Fahrbahn gar nicht mehr dorthin kommt, kann man es glücklicherweise gar nicht beachten.

Diese Baustelle lebte aber nur kurz, und die Beschilderung wurde wohl trotzdem noch vor dem Abbau korrigiert.


Ein weiteres Beispiel in Spandau, Ecke Am Juliusturm/Daumstraße: Offensichtlich ist der Radweg auch nicht mehr benutzungspflichtig. Die Baustelle ist aber mit Zeichen 240 ausgeschildert. Zeichen 239, "Fußgänger" mit "Radfahrer frei" wäre hier durchaus angebracht, wenn man Radfahrer nicht komplett auf die Fahrbahn verweisen will.

Es geht auch anders: Der Radweg in der Kurfürstenstraße ist auch nicht benutzungspflichtig. Die Beschilderung ist hier also korrekt.

Oder wie hier am Tegeler Weg, nachdem ich den Behörden lange genug auf den Wecker gegangen bin: Die Baustelle, hier kaum noch zu sehen, schränkt die Breite so weit ein, dass es für einen gemeinsamen Geh-/Radweg ohnehin nicht mehr reicht.
Ein Warnschild, Zeichen 138 Radverkehr, wurde kurz vor dieser Stelle sogar auch noch aufgestellt.

Siehe auch hier zum Zustand vorher.


Festgehalten hat man diese Lösung offenbar aber nicht, denn wiederum auf dem Tegeler Weg ist aktuell (24.05.2013) der Radweg durch eine Baustelle unterbrochen. Man sollte auch hier wieder rechtzeitig eine Sperre aufstellen, um Radfahrer auf die Fahrbahn, sprich Busspur zu schicken, wo sie ohnehin ganz regulär fahren dürfen. Sonst fahren die Radfahrer nämlich über den Gehweg. Eine identische Situation ist kürzlich an der Schönhauser Allee von der Polizei genutzt worden, um von vielen Radfahrern Bußgeld zu kassieren, siehe Radspannerei-Blog vom 20.11.2012.
Die Stelle für die Sperre wäre die Absenkung der Bordsteinkante am Abzweig der Mindener Straße.

Update: Stand 2 Tage später ist die Baustelle beschildert, aber völlig unsinnig: Das Zeichen 240 erlaubt explizit das Befahren des Gehweges mit dem Fahrrad, was im Widerspruch zu "Radfahrer absteigen" steht. Außerdem gebietet es sogar die Benutzung des Gehweges, wenn ich dort fahrradfahrenderweise des Weges komme. Das wiederum steht im Widerspruch dazu, dass die Busspur auf der gesamten Länge des Tegeler Weges zum Radfahren freigegeben ist, was eben an dieser Stelle durch Zeichen 240 aufgehoben wird.
Das einzige richtige Schild wäre also Zeichen 239, "Fußgänger", und zwar ohne "Fahrrad frei" und eben bereits an der Mindener Straße.

Natürlich habe ich darauf hingewiesen. Die Folge hier.