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Beispiele für Beschilderung von Baustellen mit unklarer Situation für den Fahrradverkehr

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Wie verhält man sich hier korrekt? Die Busspur, die kurz vorher überhaupt erst entstanden ist, ist bis hierher für Radfahrer freigegeben. Der benutzungspflichtige Radweg ist zugestellt, also entfällt auch die Benutzungspflicht, die auch nur bis zur nächsten Ampel, Kreuzung mit Budapester Straße, gilt.
Der Hinweis "Radfahrer absteigen" gilt ohnehin, falls ich denn mit dem Rad über den Gehweg will. Ohne eine Zeichen 240 oder 241 darf ich den nicht befahren. Der Hinweis ist also überflüssig.
Und schon gar nicht verbietet er mir, mit dem Fahrrad nun die Fahrbahn zu benutzen, dann aber nicht die Busspur, da die für die nächsten 30 Meter nicht entsprechend ausgeschildert ist. Nach der Kreuzung ist sie es wieder.

Da das so sicher nicht sinnvoll ist: Wie wäre es denn, für diese 30 Meter noch ein "Fahrrad frei" an das Busspurschild zu hängen? Eigentlich sollte das dort ohnehin besser regulär so geregelt sein, denn es ist nicht nachzuvollziehen, warum gerade auf dem letzten Stück bis zur Ampel eine Benutzungspflicht besteht. Dann müsste sich der Radfahrer auf der Kreuzung nicht wieder in die Busspur einfädeln und riskiert auch keine Rechtsabbiegervorfälle, da er an der Ampel vor bzw. hinter, aber nicht neben den Autos steht.